15. Diözesanversammlung des Bistums Limburg konstituiert sich
Die Mitwirkung von freiwillig Engagierten in den synodalen Beratungs- und Entscheidungsgremien wird im Bistum Limburg seit der Gründung großgeschrieben. So trafen sich am Samstag, 15. Juni 2024, im Wilhelm-Kempf-Haus in Wiesbaden die neu gewählten Vertreterinnen und Vertreter der 15. Diözesanversammlung zu einer ersten konstituierenden Sitzung. Die Diözesanversammlung ist die gewählte Vertretung der Katholikinnen und Katholiken im Bistum Limburg und übernimmt zentrale Aufgaben, um die Mitwirkung und Vertretung der Gläubigen sicherzustellen. Sie beobachtet Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft, diskutiert diese und gibt Stellungnahmen ab.
Neben dem Kennenlernen und der Abstimmung der Themen und Arbeitsweisen beschäftigten sich die Mitglieder mit der Suche weiterer Kandidatinnen und Kandidaten, die bei der zweiten konstituierenden Sitzung am Samstag, 6. Juli, in die Diözesanversammlung und den Diözesansynodalrat gewählt werden. Ziel ist, eine ausgewogene und diverse Zusammensetzung zu erreichen, um sich den Themen und Problemen in Kirche und Gesellschaft besser stellen zu können.
Hintergrund dieser Neuerung ist die im Rahmen des Transformationsprozesses weiterentwickelte Synodalordnung. Die Neuordnung des Wahlverfahrens sieht vor, dass die 30 von den ebenfalls neuen Regionalsynodalräten gewählten Mitglieder der Diözesanversammlung insgesamt 15 weitere Mitglieder in die Versammlung wählen. Und zwar:
- Sieben Katholikinnen und Katholiken des Bistums, die von den Gremien, den Gemeinden von Katholikinnen und Katholiken anderer Muttersprache, dem Ordensrat, den Einrichtungen und von jeder Katholikin und jedem Katholiken im Bistum vorgeschlagen werden können;
- Fünf Katholikinnen und Katholiken aus einer Liste, die vom Rat der Gemeinden von Katholikinnen und Katholiken anderer Muttersprache aufgestellt wird;
- Drei Katholikinnen und Katholiken des Bistums von einer Liste, die von der diözesanen Arbeitsgemeinschaft der katholischen Verbände aufgestellt wird.
Die Vorschläge werden beim Diözesansynodalamt eingereicht und gesammelt.
Die Wahlen finden im Rahmen der zweiten konstituierenden Sitzung der Diözesanversammlung statt. Hier werden auch die Mitglieder des Präsidiums der Diözesanversammlung, die Vertreter des Bistums im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und fünf Mitglieder des Diözesansynodalrats gewählt.
Im Rahmen der Diözesanversammlung war es den Delegierten wichtig, dass die Regionen möglichst gut repräsentiert werden sowie insbesondere junge Menschen und Frauen für eine Mitarbeit gewonnen werden. Auch queere Menschen, Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Berufsgruppen und dem sozial-caritativen Bereich sind willkommen.
Die Diözesanversammlung endete mit der Vereinbarung, weitere Menschen aus dem Bistum konkret anzusprechen. Genauso sind aber alle Katholikinnen und Katholiken im Bistum eingeladen, über eine Kandidatur nachzudenken bzw. dem Diözesansynodalamt mögliche Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen.
Weitere Informationen zur Reform der Synodalordnung, eine Übersicht zu den zehn wichtigsten Änderungen und eine Darstellung zu den Aufgaben und der Zusammensetzung der Gremien finden Sie auf der Website der Diözesanversammlung.
- Aufruf zur Wahl in die Diözesanversammlung des Bistums Limburg
Der Wahlaufruf steht hier für Sie zum Download bereit.