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Ein wichtiger Schritt in die Zukunft

Zur Reform der Synodalordnung im Bistum Limburg
Ein wichtiger Schritt in die Zukunft
Ein wichtiger Schritt in die Zukunft
© geralt/ pixabay.com

„Wir haben aus dem synodalen Weg der Kirche in Deutschland gelernt, dass transparente Beratungs- und Entscheidungswege wichtig sind und diese im Bistum Limburg umgesetzt.“

Prof. Dr. Hildegard Wustmans, kommissarische Bischöfliche Beauftragte für den synodalen Bereich

„Etwas, was mich sehr stark auch persönlich angetrieben hat im Transformationsprogramm, ist zu versuchen, Machtmissbrauch so gut wie möglich für die Zukunft zu verhindern.“

Dorothee Heinrichs, Geschäftsführerin des Diözesansynodalamtes

​​​​​​​Die zehn wichtigsten Punkte zur Weiterentwicklung der Synodalordnung im Bistum Limburg auf einen Blick

  1. Grundsatzentscheidungen zur Mandatierung und Zusammensetzung:
    • Gremien sollen divers und perspektivenreich zusammengesetzt sein.
    • Geschlechtergerechte Zusammensetzung ist vorgeschrieben.
    • Verkleinerung der Gremien für intensiveres Arbeiten.
  2. Regionalsynodalrat (RSR):
    • Neue Struktur ersetzt die bisherigen elf Bezirke durch fünf Regionen.
    • RSR wählt die Regionalleitung, die aus einem Tandem besteht, das nicht zwingend aus Klerikern besteht.
    • Der RSR hat Entscheidungsbefugnisse über Zielvereinbarungen und Budget der Region.
  3. Diözesanversammlung (DV):
    • Zusammensetzung aus gewählten Vertreter:innen der Regionalsynodalräte, die sich durch Zuwahl ergänzen.
    • Initiierung des diözesanen Leitbildprozesses und Mitwirkung an der langfristigen Vision für das Bistum.
    • Einführung einer Doppelspitze (Präsident:in und zwei Vizepräsident:innen).
    • Die DV hat weiterhin die Aufgabe, sich mit gesellschaftlich und kirchlich relevanten Themen zu befassen und dazu eigenständig Stellung zu beziehen.
  4. Diözesansynodalrat (DSR):
    • Zusammensetzung umfasst den Bischof sowie von der DV, den RSR, dem Seelsorgerat, dem Rat der muttersprachlichen Katholik:innen gewählte und wenige amtliche Mitglieder.
    • Der Bischof bindet sich an die Beschlüsse des DSR, es sei denn, es liegen überwiegende Gründe dagegen vor.
    • DSR hat Mitwirkungsrechte im Haushalt und überwacht die Umsetzung der Beschlüsse, berät über strategische Fragen und Bistumsgesetze.
  5. Rat der Seelsorger:innen:
    • Der Priesterrat wird in den neuen Seelsorgerat integriert, der auch Diakone, Pastoral- und Gemeindereferent:innen umfasst.
    • Der Rat hat ein Beratungsrecht in pastoralen Fragen und ein eigenständiges Anhörungsrecht.
  6. Transparenz und Beteiligung:
    • Veröffentlichung von Tagesordnungen und Sitzungsergebnissen der Gremien.
    • Öffentliche Sitzungen, um mehr Transparenz und Beteiligung der Gemeindemitglieder zu ermöglichen.
  7. Gewaltenunterscheidung und Machtkontrolle:
    • Einführung von Maßnahmen zur Gewaltentrennung gemäß I-MHG.
    • Berichtspflichten.
    • Selbstbindung des Bischofs an die Beschlüsse des DSR zur Vermeidung von Machtmissbrauch.
  8. Einrichtung von Foren:
    • Foren werden auf regionaler und diözesaner Ebene eingerichtet, um spezielle Themen intensiver zu bearbeiten und zusätzliche Perspektiven einzubringen.
  9. Zusammensetzung und Wahlverfahren:
    • Verschiedene Gremien, wie der Pfarrgemeinderat, Gemeinderat und Diözesansynodalrat, haben klare Regeln zur Zusammensetzung und Wahlverfahren.
    • Gremien sollen die Vielfalt des kirchlichen Lebens repräsentieren und geschlechtergerecht zusammengesetzt sein.
  10. Zukunftsaussichten und Evaluierung:
    • Fortlaufende Evaluierung der neuen Strukturen und Anpassung bei Bedarf.
    • Ziel ist es, die Kirche lebendig und relevant zu halten, indem sie sich den modernen Herausforderungen anpasst und mehr Beteiligung der Laien ermöglicht.

Aufgaben und Zusammensetzung der Gremien

Diözesanversammlung (DV)
Die Diözesanversammlung im Bistum Limburg übernimmt zentrale Aufgaben, um die Mitwirkung und Vertretung der Gläubigen sicherzustellen. Sie beobachtet Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft, diskutiert diese und gibt Stellungnahmen ab. Zudem initiiert sie den diözesanen Visionsprozess und wirkt an diesem mit, gibt Vorschläge für das Wirken der Katholik:innen in der Diözese und leitet diese an den Bischof und den Diözesansynodalrat weiter. Die Versammlung diskutiert die Jahresberichte des Diözesansynodalrates und des Bischöflichen Ordinariates, vertritt die Anliegen der Gläubigen überdiözesan und wählt Mitglieder für den Diözesansynodalrat sowie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Sie tagt in der Regel zweimal im Jahr, meist öffentlich, und kann Haupt- und Sachausschüssen sowie Projektgruppen des Diözesansynodalrates Aufträge erteilen. Diese Aufgaben verdeutlichen die bedeutende Rolle der Diözesanversammlung in der strategischen und pastoralen Ausrichtung der Diözese und fördern die Transparenz und Mitbestimmung der Gläubigen.

Zur Diözesanversammlung gehören:

  • Von den Regionalsynodalräten gewählte Mitglieder: Die fünf RSR wählen jeweils sechs Vertreter:innen in die Diözesanversammlung.
  • Zuwahl: 30 von den RSR gewählte Mitglieder wählen 15 Mitglieder zu.
    • Sieben Zuwahlplätze für Katholik:innen aus dem Bistum auf Vorschlag der Gremien und von Katholiken des Bistums.
    • Fünf Zuwahlplätze für Katholik:innen anderer Muttersprachen.
    • Drei Zuwahlplätze für Verbandsmitglieder.
  • Präsidium der DV:
    • Doppelspitze Präsident:innen
    • Zwei Vizepräsident:innen
    • Sechs gewählte Mitglieder
    • ZdK-Mitglieder, Bischöfliche Beauftragte und Geschäftsführer:in mit Mitspracherecht.


Diözesansynodalrat (DSR)
Der Diözesansynodalrat im Bistum Limburg hat eine zentrale Rolle in der strategischen und pastoralen Leitung der Diözese. Er berät den Bischof und die synodalen Gremien zu strategischen und pastoralen Themen und entscheidet über mittel- und langfristige Zielvereinbarungen. Der Rat wirkt bei der Berufung von Leitungspersonal mit und nimmt Einfluss auf Gesetzgebungs- und Normsetzungsvorhaben innerhalb der Diözese. Zusätzlich unterstützt er die Umsetzung der diözesanen Strategien und Projekte und fördert die Mitbestimmung und Transparenz innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft.

  • Bischof
  • Bischöfliche:r Beauftragte:r für den synodalen Bereich.
  • Generalvikar/Bischöfliche:r Bevollmächtigte:r (eine Stimme).
  • Doppelspitze Präsident:in der DV (eine Stimme).
  • Von der DV gewählte Mitglieder: Fünf gewählte Mitglieder.
  • Von den RSR gewählte Mitglieder: Jeweils ein Mitglied von jedem der fünf RSR.
  • Seelsorgerat: Wählen zwei Mitglieder.
  • Katholik:innen anderer Muttersprachen: Wählen ein Mitglied.
  • Einrichtungen: Wählen ein Mitglied.
  • Zuwahl: Fünf Mitglieder.
  • Vorstand des DSR: Bischöfliche:r Beauftragte:r für den synodalen Bereich, Sprecher:in DSR, drei gewählte Mitglieder.
     

Seelsorgerat
Der Seelsorgerat ist das zentrale Gremium, das die Seelsorger:innen der Diözese Limburg repräsentiert. Er berät den Bischof in allen Fragen, die das Leben und den Dienst der Seelsorger:innen betreffen. Der Rat fördert die Zusammenarbeit und den Austausch unter den Seelsorger:innen und stellt sicher, dass deren Anliegen und Bedürfnisse in die Entscheidungsprozesse der Diözese einfließen. Zudem unterstützt der Rat die Fort- und Weiterbildung der Seelsorger:innen und trägt zur Verbesserung der seelsorglichen Arbeit in der Diözese bei.

  • Bischof: Vorsitzender.
  • Priester: 12 Mitglieder (neun gewählt, drei berufen).
  • Diakone: Zwei Mitglieder.
  • Pastoralreferent:innen: Fünf Mitglieder.
  • Gemeindereferent:innen: Fünf Mitglieder.
  • Generalvikar/Bischöfliche:r Bevollmächtigte:r.

 

Regionalversammlung (RV)

Die Regionalversammlung im Bistum Limburg ist ein Gremium, das der RSR einrichten kann, um die Zusammenarbeit und Vernetzung auf regionaler Ebene zu fördern. Ihre Hauptaufgabe ist es, den Erfahrungsaustausch zwischen den Pfarrgemeinderäten, Gemeinderäten von Katholiken anderer Muttersprachen sowie Vertretern kirchlicher Verbände und Initiativen zu ermöglichen. Sie beobachtet und diskutiert Entwicklungen im kirchlichen, gesellschaftlichen und kommunalen Leben und gibt entsprechende Anregungen an die Regionalleitung weiter.

Die Regionalversammlung setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Gewählte Vertreter:innen der Pfarrgemeinderäte und Gemeinderäte von Katholik:innen anderer Muttersprachen.
  • Vertreter:innen kirchlicher Verbände und Initiativen innerhalb der Region.
  • Mitglieder der Regionalleitung, die die Sitzungen einberufen und leiten.
  • Berater:innen und Experten:innen, die zu speziellen Themen eingeladen werden können.

Die Versammlung tagt regelmäßig und gewährleistet eine enge Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den verschiedenen kirchlichen Gremien und Gruppen in der Region. Sie trägt dazu bei, gemeinsame Ziele zu formulieren und die Umsetzung regionaler Projekte und Initiativen zu unterstützen.


Regionalsynodalrat (RSR)
Der Regionalsynodalrat im Bistum Limburg übernimmt wichtige Aufgaben, um die pastorale und organisatorische Arbeit auf regionaler Ebene zu koordinieren und zu fördern. Er gibt Empfehlungen an die Pfarreien weiter und unterstützt die Umsetzung der synodalen Ordnung auf regionaler Ebene. Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Pfarrgemeinderäten und fördert die Umsetzung gemeinsamer Projekte und Initiativen. Außerdem nimmt er Aufgaben wahr, die ihm auf Dauer übertragen werden, und sorgt für die angemessene Vertretung der katholischen Kirche in der Öffentlichkeit und im gesellschaftlichen Leben. Der Regionalsynodalrat trägt somit wesentlich zur Vernetzung und Stärkung der kirchlichen Arbeit innerhalb der Region bei.

Dem Regionalsynodalrat gehören folgende Mitglieder an:

  • Regionalleitung: Tandem aus zwei vom RSR gewählten hauptberuflichen Personen.
  • Von den PGR gewählte Mitglieder: Jeder PGR wählt ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in den RSR.
  • Vertreter:innen der Gemeinden von Katholik:innen anderer Muttersprachen: Wählen mindestens ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in den RSR.
  • Seelsorger:innen: Wählen zwei Mitglieder in den RSR.
  • Einrichtungen in der Region: Wählen zwei Mitglieder in den RSR.
  • Zuwahl durch Mandatsträger:innen des RSR: Bis zu sechs Mitglieder können zugewählt werden.
  • Vorstand des RSR: Gewählte Vorsitzende und zwei weitere gewählte Mitglieder plus Regionalleitung.
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